Angelkartenverkauf

Verkauf der Tageskaten für den Biberschwöller See


Angelgeräte Steininger GbR

St.-Norbert-Str. 6
86989 Steingaden
Tel. 08862 / 6156
Kontakt: steininger.steingaden@web.de

 

Liebe Kunden,

Sie können bei uns gerne im Rahmen des aktuell möglichen:

Phone and collect (08862 6156)

nach telefonischer Vereinbarung einkaufen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Angelgeräte Steininger GbR

86989 Steingaden

St.-Norbert-Strasse 6

Es werden Jahreskarten und Tageskarten für den Biberschwöller See nur an Vereinsmitglieder ausgegeben.

  • Jahreskarte für den Biberschwöller See 140 €
  • Tageskarte für den Biberschwöller See 9 €
  • Tageskarten (6er Pack) für den Biberschwöller See 45 €
  • Jahreskarte für den Biberschwöller See Jugend ab 12 bis 14 Jahre 70 €
  • Jahreskarte für den Biberschwöller See Jugend ab 14 bis 18 Jahre 100 €

Gültigkeit der Jahreskarte des Biberschwöller See vom Vereinsanfischen bis zum 31.12. des Jahres.
Bei Nichtrückgabe der Jahreskarte für den Biberschwöller See bis zum 16.01. des folgenden Jahres wird eine Gebühr von 50,– € erhoben.

Abgelaufene Tagesfischereikarten sind an den Ausgabestellen, oder in den Briefkasten an der Gerätehütte einzuwerfen.
Auch eine Fehlanzeige ist zu melden.

Fischereibestimmungen für den Biberschwöller See

1. Zufahrt und Parkmöglichkeiten
Füssener Straße , Parkplätze links gleich nach der Einfahrt zum See ( vor dem Gatter ).

2. Das Befahren des Dammes zur Ausübung der Fischerei ist nur mit Genehmigung der Vorstandschaft erlaubt.

3. Es gelten folgende Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Bachforelle 01.10. bis Anfischen 26 cm
Regenbogenforelle 15.12. bis Anfischen 26 cm
Bachsaibling 01.10. bis Anfischen 26 cm
Hecht 15.02. bis Anfischen 60 cm
Zander 15.03. 30.04. 50 cm
Karpfen ————————— 38 cm
Aale ————————— 40 cm
Schleie ————————— 30 cm
Grasfische ————————— 70 cm
Waller ————————— 70 cm

Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonbestimmungen.

Jeglicher Fang von Krebsen ist verboten.

4. Es sind alle sportfischereilichen erlaubten Köder gestattet, die Benützung des lebenden Köderfisches ist jedoch verboten.

5. Die Tagesstrecke ist auf 2 Fische beschränkt, darunter darf sich jedoch nur 1 Raubfisch ( Hecht, Zander, Waller) und 1 Forelle befinden. Für Weißfische, Barsch und Aal besteht keine Fangbeschränkung.

6. Es dürfen nur Karpfen, Aale und Köderfische gehältert werden. Diese dürfen auch lebend mitgenommen werden.

7. Ein Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.

8. Gehälterte Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.

9. Die Fischerei während der Nachtzeit ist verboten, lediglich das Fischen auf Aal und Welse kann bis 24.00 Uhr ausgeübt werden. Sollten dabei andere Fische gefangen werden, so sind diese unverzüglich wieder zurückzusetzen.

10. Das Fischen vom Boot ist erlaubt. Boote müssen von der Vorstandschaft genehmigt werden.

11. Es sind 2 Handangeln erlaubt.

12. Das Fischen mit Hunde- und Katzenfutter ist nicht erlaubt.

13. Abgelaufene Tagesfischereikarten sind an den Ausgabestellen oder in den Briefkasten an der Gerätehütte einzuwerfen. Auch eine Fehlanzeige ist zu melden.

14. Ist der See einmal zugefroren, ist das Fischen bis zum Anfischen nicht mehr erlaubt.

15. Jeglicher Verstoß gegen diese Fischereibestimmung hat den sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis ohne Ersatz der Gebühr zur Folge. Je nach Schwere des Verstoßes, sind ergänzende Strafmaßnahmen – bis zum Vereinsausschluß – möglich.